Brüstung
Die flächenmaximalste Brüstung von Overtec
Mit unseren Brüstungslösungen können Sie die Fläche Ihrer Balkone maximieren und somit noch mehr aus Ihren Projekten holen. Durch die schlanke Ausführung ist die Brüstung von Overtec die optimale Lösung wenn es um die Umsetzung einer leichten, schlanken und dennoch stabilen Brüstung geht. Ob mit Geländer oder ohne, ob für private oder öffentliche Gebäude, die Brüstung von Overtec ist für Ihr Projekt optimiert und selbstverständlich statisch geprüft und zugelassen. Und wie auch schon bei der Attika ist es unsere oberste Priorität, Ihnen die Arbeit auf der Baustelle mit unseren nach Maß gefertigten, schlanken und vor allem handgriffminimalsten Produkten zu erleichtern.
Lernen Sie die flächenmaximalste Brüstung kennen.
Materialeigenschaften
4 Wochen Eis und Wasser
Prüfkörper: 208x149x40mm, 1,8kg

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Was Sie zum Thema Brüstung wissen sollten
Die wichtigsten Informationen: Hier finden Sie die Antworten auf alle wichtigen Fragen über Brüstungen und Geländer.
Brüstungshöhe bei Fenstern und Dachfenstern
Der wichtigste Faktor ist der Abstand zwischen Boden und Fenster. Bundesweit in Deutschland gilt: Beträgt die Absturzhöhe 12 Meter oder weniger, muss die Brüstung mindestens 80 Zentimeter hoch sein. Bei höherer Absturzhöhe muss die Brüstungshöhe mindestens 90 Zentimeter betragen.
Dachfenster sind etwas kniffliger, da das Fenster bei einem Schrägdach in den Innenraum hineinragen kann. Oftmals wird ein Dachfenster auch als Fluchtweg genutzt. In diesen Fällen beträgt die Mindesthöhe der Brüstung bei einem Fenster zwischen 110 und 120 Zentimetern (je nach Bundesland).
Brüstungshöhe bei Balkonen und Terrassen
Es ist zwingend erforderlich, dass ein Balkon über eine Brüstung oder eine andere Sicherung, die vor Absturz schützt, verfügt. Beträgt die Absturzhöhe vom Balkon bis zu 12 Meter, muss der Schutz mindestens 90 Zentimeter hoch sein. Liegt die Absturzhöhe darüber, beträgt die Mindesthöhe 110 Zentimeter.
Die Bestimmung bei Treppen ist in Deutschland übrigens sehr ähnlich wie bei einer Balkonbrüstung. Bei Treppen gilt: Mindestens 90 Zentimeter in Wohngebäuden und 100 Zentimeter in Arbeitsstätten, wobei der Handlauf der Treppen in einer Höhe von 80 bis 120 Zentimetern angebracht werden muss.
Wie misst man die Brüstungshöhe?
Die Höhe einer Brüstung wird von Standfläche bzw. von der Oberfläche des Fußbodens bis zur Oberkante des Fensterrahmens oder der Umwehrung gemessen. Wenn sich vor der Brüstung ein betretbarer Sockel befindet, muss die Höhe bis zu dessen Oberkante gemessen werden.
Was gilt als Absturzsicherung?
Wichtig ist die vorgeschriebene Höhe! Man kann zwischen primärer und sekundärer Sicherung unterscheiden.
Als primäre Sicherung gelten Geländer, Schutzpfosten und andere Vorrichtungen, die in erster Linie eine präventive Funktion einnehmen. Sie verhindern, dass Menschen in den Gefahrenbereich kommen und abstürzen bzw. Materialien herunterfallen können. Auch die Brüstung fällt in diesen Bereich.
Sekundäre Absturzsicherungen können Seilzüge oder Sicherheitshaken sein. Sie fangen Menschen und Materialien auf, wenn der Sturz bereits passiert ist.
Wann ist eine Absturzsicherung erforderlich?
Die genauen Regelungen sind auch in diesem Fall von der Bauordnung jedes Bundeslandes abhängig. Die Informationen und Vorschriften können sich also je nach Ort unterscheiden.
In der Regel sind in vielen Bundesländern Geländer oder Sicherungen ab einer Absturzhöhe von 1 Meter verpflichtend, in Bayern bereits ab 50 Zentimetern. Wir raten Ihnen jedoch, sich ganz genau mit den örtlichen Bauvorschriften in Ihrer Region auseinanderzusetzen.
Sollten Sie noch weitere Fragen zum Bereich Brüstung haben, oder Unterstützung bei einem Ihrer Projekte haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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